Die Weiterbildungsdiskussion innerhalb der Gewerkschaften, erlangte erst mit der Beschäftigungskrise (-Werftenkrise und Rationalisierungs-Entlassungen) Anfang der achtziger Jahre
Bedeutung. Unter dem Slogan neue Techniken mit uns Sozial gestalten
veröffentlichte der
Hauptvorstand der Gewerkschaft ÖTV 1987 als Argumentationshilfe ein Papier, welches
bestehende Betriebs-/Dienstvereinbarungen "zur Regelung von Rationalisierungsproblemen"77
zusammenfaßt. Geregelt wurden diesem Papier zufolge Inhalte von Fortbildungsmaßnahmen, es
wurden über Bedienerwissen hinausgehende Bildungsmaßnahmen vereinbart. Es wurden auch
Vorschlagsrechte der Betroffenen und des Personalrats festgeschrieben. Als ein ausgesprochen
interessanter Punkt stellt sich der letzte Regelungspunkt dar: In ihm wurden die möglichen
Fortbildungsveranstalter festgeschrieben; neben Vertretern der Datenverarbeitungshersteller,
Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht - Gewerkschaften ! Hier zeichnet sich ein unangenehmer Interessenkonflikt ab, welcher Arbeitgeberseits zu einer Reihe von Klagen Anlaß gab.
(vgl. den Abschnitt zum Bildungsurlaub S. ff) Einmal davon abgesehen, daß die Kompetenz
von Gewerkschaften zum Thema elektronischer Büroautomation (auf welche Sparte sich die Zusammenfassung von Betriebsvereinbarungen bezieht) in Frage gestellt werden darf, droht die
Gefahr, daß die Auslastung der gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen ein gewichtigeres
Argument für die gewerkschaftliche Bildungspolitik wird, als es die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder sind. (Da die Verluste, welche die gewerkschaftlichen Bildungs-Stiftungen
produzieren, im Endeffekt aus der Gewerkschaftskasse getragen werden, ist dies eine durchaus
reale Gefahr.)
Die Argumentation der Gewerkschaften,zur Begründung ihres Engagements im Berufsbildungsbereich läßt sich unter folgenden Schlagworten summieren:
Unter diesen Prämissen, sehen sich die Gewerkschaften, zumindest die Bildungssekretariate, zum
Handeln berufen.