Die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter haben aus einer Vielzahl von Gründen ein
Interesse an einer Einflußnahme auf Form und Inhalt von Bildungsmaßnahmen. Das Zentrum
des gewerkschaftsseitig veröffentlichten Interesses ist jedoch die Weiterbildung als Arbeitsmarktpolitisches Instrument.
In diesem Kontext wird intendiert, daß betriebliche Fortbildung auch überbetrieblich relevantes
Wissen vermittelt, und somit die Arbeitsmarkt-Chancen des Arbeitnehmers erhöht.
Auf der anderen Seite soll eine regelmäßige Weiterbildung von Arbeitnehmern eine indirekte
Arbeitszeit-Verkürzung bewirken, wovon man sich Beschäftigungs-Effekte verspricht. 71
Ein nicht zu vernachlässigender Punkt der Zielsetzung in der gewerkschaftlichen Politik, ist
selbstverständlich die Kostenfrage, daß heißt die Kostenübernahme für Bildungsmaßnahmen
durch die Arbeitgeber:
"Die Unternehmen sollten dafür gewonnen werden, der Weiterbildung der Beschäftigten auf
allen Qualifikationsstufen größere Beachtung und Förderung zu schenken. Insbesondere geht
es darum, bereits das Entstehen von potentiellen Problemgruppen zu vermeiden, also An- und
Ungelernte durch außer und innerbetriebliche Maßnahmen zu Berufsabschlüssen zu führen,
Modernisierungsrückstände in der Qualifikation bei Facharbeitern frühzeitig auszugleichen und
ein kontinuierliches Anheben des gesamten Qualifikationsniveaus sicherzustellen. Dies wird nur
gelingen, wenn neben der angeordneten Fortbildung auch freiwillige Teilnahme der Beschäftigten an von diesen selbst auszuwählenden Bildungsmaßnahmen aktiv und nachhaltig gefördert
wird." 72 In der gewerkschaftlichen Diskussion wird also eine arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit von berufsbildenden Maßnahmen, in Abhängigkeit zu einer Möglichkeit der freiwilligen
Teilnahme an nicht durch Betriebsnotwendigkeiten diktierten Bildungsmaßnahmen gestellt. Eine
aktive und nachhaltige Förderung ist in diesem Kontext die recht prosaisch geratene Umschreibung für das Tragen der Kosten.
Die Verantwortung für die berufliche Qualifikation wird gewerkschaftsseitig allein den Arbeitgebern übertragen ( außer in konkreten Krisensituationen ) "...Der Vorwurf muß dort ansetzen,
und sich gegen diejenigen richten, die sich jeglicher Verpflichtung auszubilden entziehen. Und
es gibt sehr viele, allzuviele im Arbeitgeberlager, die ohne Rücksicht auf das gesellschaftliche
Umfeld, aber auch ohne nachteilige Konsequenzen befürchten zu müssen, keine Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Dafür haben wir als Gewerkschaften überhaupt kein Verständnis.
Wo indes die Freiwilligkeit versagt, ist der Ruf nach dem Staate nicht unangebracht." 73 Der
Staat soll demnach, mutmaßlich mit Zwangsmaßnahmen, die Arbeitgeber zur Übernahme der
Verantwortung motivieren, da aufgrund der sich wandelnden Anforderungen an die Qualifizierung befürchtet wird: "Unqualifizierte und falsch qualifizierte Arbeitskräfte werden in der
Zukunft auch schlechter in den Produktionsprozeß eingegliedert werden können. Der Wandel
der Arbeitsstrukturen, das Weggehen vom Taylorismus, von kurzen Arbeitstakten mit geringen Arbeitsinhalten hin zu anspruchsvolleren, eine höhere Qualifikation voraussetzende Tätigkeiten wird dazu führen, daß Arbeitskräfte mit einer unzureichenden Qualifikation immer
schlechter in den Produktionsprozeß eingegliedert werden können." 74
Zuletzt soll ein, in gewerkschaftlichen Publikationen zum Thema gewöhnlich nicht enthaltener,
Aspekt des Bildungsengagements behandelt werden. Die Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaften stehen allen Arbeitnehmern zur Verfügung, sie sind ein kollektives Gut. Der Arbeitnehmer als einzelner, kann also bei rein rationaler Abwägung zum Schluß gelangen, daß das
Verhalten als free-rider
mehr persönliche Vorteile bietet, als das mit- Tragen der Kosten der
Erstellung des
common-good
. In der Tat haben die Gewerkschaften wenig Möglichkeiten
persönliches Interesse an einer Mitgliedschaft zu erzeugen. In Wirtschaftszweigen in welchen
eine starke gewerkschaftliche Präsenz über Konformitätszwang Mitglieder rekrutiert, fällt dieses
Problem naturgemäß nicht auf, aber wie wird eine solche starke Präsenz aufgebaut ? Walther
Müller-Jentsch erklärt "Die Bindung an die Organisation erfolgt normativ durch Agitation und
Bildung...im Verlaufe seiner beruflichen Sozialisation erlernt er [der Arbeitnehmer Anm.d.V.]
nicht nur qualifikatorische Fertigkeiten...sondern eignet sich auch solidarische Orientierung und
Verhaltensweisen an"75 Daneben zählt Müller-Jentsch noch sozialen Zwang und finanzielle
Leistungen, wie z.B. Streikgeld, als Motive einer Gewerkschaftsmitgliedschaft auf, das Gewicht
von Bildung als Norm vermittelndes Instrument wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Die
Bedeutung, welche der Norm
Solidarischen Verhaltens
beigemessen wird, kann man nahezu
täglich der Zeitung entnehmen. Nahezu kein Bericht zu Veranstaltungen von Gewerkschaften
kommt ohne Beschwörung des solidarischen Kampfes der Arbeitnehmer für eine gleichberechtigte Zukunft aus. Problematisch für diese, für den Bestand der Organisation für Unverzichtbar gehaltene, Einstellung, ist die technologisch bedingte Qualifizierungslage. Betriebliche
Qualifizierungsmaßnahmen finden meist bei dringendem Qualifikationsbedarf, mitunter unter
Zeitdruck statt. "Die Qualifikationsmuster der Mitarbeiter erhalten bereits durch diese eingestreuten Qualifikationsmaßnahmen eine jeweils individuelle Ausprägung". Die "Nachteile der
Individualisierung liegen in der Abkoppelung von gruppenorientierter Absicherung...Die
Individualisierung ist somit zwar allseits relevant, wird auch von den Arbeitnehmern durchaus
geschätzt, ist aber im Rahmen kollektiver Planungen und Interessenvertretung eher störend"76Werner Dostal reflektiert in dem Text zwar auf die zunehmende Schwierigkeit der Interessenvertretung, welche allein schon ein bildungspolitisches Gegensteuern notwendig machen würde.- Der solidaritätsfeindliche Effekt der beobachteten Individualisierung gefährdet die Gewerkschaften im Bestand. (So diese nicht ihr Selbstverständnis korrigieren)