Frei nach Walther Müller Jentsch78 sind drei Formen von Arbeitgebervereinigungen möglich:
A) Kartelle;
B) Anti-Streik Koalitionen
C) Lobby Verbände
In Deutschland entwickelten sich dauerhafte Arbeitgeberverbände seit dem letzten viertel des 19.
Jahrhunderts, vor allem in handwerklichen Branchen (z.B. Bauwirtschaft). Diese Entwicklung
stellte eine Reaktion auf die Gründungen von Arbeitnehmer Koalitionen und der hieraus den
Arbeitnehmern zuwachsenden Verhandlungsmacht dar. Eine zweite Gründungswelle folgt um die
Jahrhundertwende, zunächst in der Schwer- und Metallindustrie, infolge der ausufernden
Arbeitskämpfe in dieser Sparte. Im Jahre 1913 fusionieren der Verein deutscher Arbeitgeberverbände
und die
Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände
zur
Vereinigung deutscher
Arbeitgeberverbände
.