Unter philosophischen Aspekten wird Bildung als Mittel von Selbstverwirklichung, Emanzipation,
als Bürgerrecht definiert. "Die Überzeugende Begründung einer aktiven Bildungspolitik kann - so möchte ich behaupten und auch argumentieren - nur in Anknüpfung an den Gedanken
eines Bürgerrechts auf Bildung erfolgen.(...)Das Bürgerrecht auf Bildung ist zunächst ein soziales Grundrecht aller Bürger, das gleichsam den Fußboden absteckt, auf dem jeder Staatsbürger stehen darf und muß, um als solcher tätig zu werden." 6 Dieses Recht ist stets ergänzungsbedürftig und nie erfüllt. Nach lesen und schreiben werden nun Fremdsprachen und
mathematische- ebenso wie wirtschaftliche und politische Kenntnisse zum Inhalt dieses Bürgerrechts. Als zweite Komponente wird die Gewähr von Chancengleichheit betrachtet: "Der zweite
Aspekt des Bürgerrechts auf Bildung betrifft die Chancengleichheit in jenem rechtlichen Sinne,
in dem dieser Begriff zumeist gemeint ist. Es darf keine systematische Bevorzugung oder
Benachteiligung bestimmter Gruppen aufgrund leistungsfremder Merkmale wie Herkunft oder
wirtschaftlicher Lage geben." Wobei es in der Diskussion durchaus streitig ist, ob Leistung die
Chancen des Individuums schmälern oder verbessern darf. ( Vom Postulat alle Menschen sind
gleich
ausgehend, können leistungsbezogene Differenzierungen durchaus als ungerecht abgelehnt werden) "Aber die umwälzende Kraft des Bürgerrechts auf Bildung liegt in seinem dritten
Aspekt. Rechtliche Chancengleichheit bleibt ja eine Fiktion, wenn Menschen auf Grund ihrer
sozialen Verflechtungen und Verpflichtungen nicht in der Lage sind, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Wer seine Kinder zwar auf die höhere Schule schicken darf, aber durch
den Kenntnis- und Wunschhorizont seiner sozialen Lage - als Katholik etwa oder als Arbeiter,
als Dorfbewohner - gar nicht auf den Gedanken kommt, dies auch zu tun, ist ein sehr abstrakter Staatsbürger der Theorie, doch nicht der Realität. Das jede Chance zwei Seiten hat,
die der objektiven Möglichkeiten - der Erlaubnis -und die der subjektiven Möglichkeit - der
Fähigkeit-,ist ein Gedanke, der fast so alt ist wie die modernen Verfassungen, die dennoch
immer wieder Menschen Dinge erlauben, ohne sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte auch
auszunutzen." 7 Wobei Dahrendorf allerdings eine Empfehlung, wie konkret der Wunschhorizont
der Menschen egalisiert werden kann, ohne zugleich die Freiheit des Individuums einzuschränken, vermissen läßt.
Im Gegensatz zu Dahrendorfs normativen Erwägungen, läßt sich Bildung auch in Bezug zu
ihrer Funktion, wie sie ist oder auch wie sie wahrgenommen wird, analysieren.
Pierre Bourdieu betrachtet Bildung als Instrument der Distinktion. In seiner Betrachtung ist das
Bestreben sich von den Schichten unter sich abzusetzen, verbunden mit dem Bestreben sich der
Schicht über sich anzugleichen, der Motor von Bildungsanstrengungen und Auslöser der im
wesentlichen künstlichen Obsoleszens von Bildungs-Zertifikaten. Dieser ewige Wettlauf zur
Wahrung der Abstände, ändert nichts am System sozialer Differenzierung. Im Gegenteil, "...in
allen diesen symbolischen Klassenkämpfen gegen die Träger kultureller Qualifikationsbescheinigungen sieht der anmaßende
Herausforderer seine Kenntnisse und Fertigkeiten höchstwahrscheinlich zugunsten von
grundlegenderem
und
zweckfreierem Wissen abgelehnt..." 8 Der
süffisante Spott auf die kaum definierbaren
Extrafunktionalen Qualifikationen
und ihre
Funktion als Instrument der Herrschaftssicherung der Kaste der Träger der
legitimen Kultur
,
wirft schillernde Schatten auf die in dieser Abhandlung noch folgende Darstellung politischer
und wissenschaftlicher Begründungen der Notwendigkeit von
Schlüsselqualifikationen
. Der
Gedanke ist im übrigen nicht ganz neu. Die Betrachtung von Bildung und speziell von Bildungszertifikaten als Instrument der Zugangsbeschränkung zu Schlüsselpositionen gesellschaftlicher Macht ist schon 1922 bei Max Weber zu finden: "Wenn wir auf allen Gebieten das
Verlangen nach der Einführung von geregelten Bildungsgängen und Fachprüfungen laut werden
hören, so ist dies selbstverständlich nicht ein plötzlich erwachender
Bildungsdrang
, sondern
das Streben nach Beschränkung des Angebotes für die Stellungen und deren Monopolisierung
zugunsten der Besitzer von Bildungspatenten der Grund."9
Eine fatalistische Betrachtung fand ich in der Computerwoche
vom 18.3.91, die allerdings ein
unangenehm gerüttet Maß an Wahrheit enthält: "Jede Entwicklung in der Informatik, die man
verstanden hat, ist veraltet."10 Diese Einschätzung ist natürlich vernichtend für jeden Bildungsplaner, und so auch gemeint:"Wenn wir zum Beispiel nachdenken, was man etwa in den
Grundschulen unterrichten sollte, dann müssen wir uns doch überlegen, wie die Welt zu dem
Zeitpunkt ausschauen wird, wo die gegenwärtigen Kinder 15 oder 20 Jahre später als Diplomingenieure die Berufswelt betreten. Das heißt also wir müssen technische Prognosen machen
über einen Zeitraum von vielleicht 15 oder 20 Jahre hinweg...eine Prognose über einen solchen
Zeitraum...ist nur noch Science-fiction"11
Diese Kritik der Planungsmöglichkeit von Zukunfts-Optionen, leitet über zu der gesellschaftlichen Instanz, deren Aufgabe gerade in der Definition von Handlungsoptionen zur Zukunftsgestaltung liegt.