Die Auswahl der Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen, scheint theoretisch ein recht simples
Konfliktfeld. Die Arbeitgeber sollten daran interessiert sein den Kreis der Teilnehmer auf das
ökonomisch erforderliche Maß zu begrenzen, die Gewerkschaften sollten daran interessiert sein
den Kreis möglichst groß, aber tunlichst auf die eigenen Mitglieder begrenzt zu gestalten. Zum
Teil werden diese Erwartungen auch erfüllt, jedoch ist der Komplex etwas diffiziler. Ein Ausschluß nicht organisierter Arbeitnehmer von tarifären Leistungen, ist in Deutschland nicht
statthaft. Das Interesse, den Kreis der Bildungsbegünstigten
möglichst weit auszudehnen ist
zwar vorhanden, daneben werden jedoch eine Reihe von nicht im unmittelbaren Interesse der
Organisierten begründete Ziele angestrebt. Das wichtigste, ist eine unter den Titel
soziale
Verantwortung
und
Solidarität
herausgestellten Randgruppenförderung: "Ziel muß es sein,
benachteiligte Gruppen unter den Beschäftigten besonders zu fördern: un- und angelernte
Arbeiter und ausländische Kolleginnen und Kollegen. Betriebliche Bildungsplanung muß auch
zum Ziel haben, einen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichheit von Mann und Frau im
Arbeitsleben zu leisten..."118 Dieses Ziel der Randgruppenförderung bringt dem
Durchschnittsmitglied
naturgemäß keinen direkten Vorteil. Dennoch ist die Verfolgung dieses Ziels durchaus
funktional für die Gewerkschaften. Wie bereits weiter oben ausgeführt, ist die Vermittlung des
Werts
Solidarität
dem Bestand der Organisation förderlich. Es soll hier aber nicht unterstellt
werden, daß die Bestandssicherung Intention der Randgruppenförderung ist, auch wenn die
Randgruppensolidarität Organisations-stabilisierende Werte vermittelt. Neben der Pflege gewerkschaftlicher Tradition, sind zumindest teilweise politische Orientierungen für das explizite
Verfolgen dieses Ziels zu vermuten : "Es ist bekannt, daß die derzeitige Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf sieht. Angesichts dieser Sachlage sind wir als Gewerkschaften gezwungen,
eigene Überlegungen anzustellen..."119
Auch auf der Arbeitgeberseite, ist die Einstellung zur Teilnehmerzahl und Auswahl, nicht mit
wenigen Worten darstellbar. Der Satz, der Arbeiter "wird ein bloßes Zubehör der Maschine, von
dem nur der einfachste, eintönigste, am leichtesten erlernbare Handgriff verlangt wird"120, wird
in dieser Form nicht einmal mehr von überzeugten Marxisten vertreten. - Im Gegenteil ist eine
enorme Zunahme der Qualifikationsnotwendigkeit zu konstatieren. Auch die vor einigen Jahren
z.B. von Benjamin Coriat121 vertretene These der Polarisierung der Arbeiterschaft in gut
ausgebildete Kernbelegschaften und schlecht qualifizierte und abgesicherte Randbelegschaften,
scheint widerlegt. "Kern/Schuhmann(1984), die Anfang der siebziger Jahre die These von der
Dequalifizierung der Facharbeit aufstellten, erwarten mittlerweile deren Reetablierung
."122
"Berufliche Weiterbildung muß alle Arbeitnehmer einschließen"123 wird mittlerweile von
Arbeitgeberseite gefordert. -Jedoch nicht ohne die Einschränkung "Die betriebliche Weiterbildung erfolgt bedarfsorientiert."124 Das schwerwiegendere Argument zur die Beschreibung der
Arbeitgeberhaltung zum Kreis der
Bildungsbegünstigten
, ist die erwünschte Motivation der
Aus- und Fortzubildenden. Diese Motivation glaubt man am besten am persönlichen Engagement des Einzelnen erkennen zu können. Die Arbeitgebervertreter sind der Auffassung, "Weiterbildung setzt Motivation voraus und müsse auf freiwilliger Initiative, nicht aber auf Grund eines
Anspruchs auf ein bestimmtes Kontingent an Weiterbildungszeit für jeden einzelnen erfolgen."125 Neben diesem Motivationselektivem Kriterium, sollen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen "in erster Linie auf diejenigen Mitarbeiter gerichtet sein, die für die Sicherung der
zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens entscheidend sind."126 In der Sicht der
Arbeitgeber sind dies in erster Linie:
Daneben sollen auch un- und angelernte Arbeitnehmer qualifiziert werden, "Anpassungs-Weiterbildung kann auch Höherqualifizierung
sein."127