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Wie die vorstehende Vorstellung der Akteure schon erkennen ließ, werden die Akteure von teils
unterschiedlichen teils gleichgerichteten Interessen geleitet. Neben diesen Interessensdivergenzen der kollektiven Akteure, existieren zusätzlich, zumindest partiell, Divergenzen zwischen
den kollektiven Akteuren und ihren Mitgliedern. Das bedeutet, Verbandsinteressen können die
Interessen der Vertretenen dominieren.
Arbeitgeber-Betriebsinteressen
-
Verbandsinteressen
Gewerkschaften-ArbeitnehmerI(Betriebs ? )
-
Gewerkschaftsinteressen
Auch wenn die Verbandsinteressen nicht die Interessen der Vertretenen dominieren, werden
doch die unterschiedlichen Interessen der Vertretenen im Verband, auf ein gemeinsames
Interesse zurückgekürzt. - Zur Erläuterung: Die im Arbeitgeberverband organisierten Arbeitgeber, stehen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten zueinander in Konkurrenz. So kann zum
Beispiel die Gewährung von unüblichen Vergünstigungen, wie z.B. Arbeitszeitverkürzung,
vielleicht sogar als Haustarifvertrag abgesichert, dem Verbandsinteresse zuwiderlaufen (dem
grundsätzlichen Bremsen der Lohn und Lohnnebenkosten Steigerung), da ein solcher Durchbruch Signalwirkung hat, die Solidarität der Verbandsmitglieder unterhöhlt. Für das einzelne
Unternehmen kann dieses Verhalten jedoch zu erheblichen Vorteilen am Arbeitsmarkt führen.
Ähnlich gestaltet sich die Lage auf Seiten der Gewerkschaften. Auch die einzelnen Arbeitnehmer
stehen auf dem Arbeitsmarkt zueinander in Konkurrenz. Den besseren, höher dotierten oder
angenehmeren Job, erreicht nur der, welcher mehr zu bieten hat als seine Konkurrenten.
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Matthias Steppuhn
2003-07-05